§57a Kfg-Überprüfung – Pickerl

§ 57a-Überprüfung durch die autorisierte Fachwerkstätte

Als autorisierte Fachwerkstätte führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges durch.

Sollten Reparaturen notwendig sein, führen wir diese gerne für Sie durch.

Unser Angebot für Sie

Welche Fahrzeuge können überprüft werden?

  • Zugmaschinen bis und über 3.5t  (bis 50km/h Bauartgeschwindigkeit)
  • Anhänger bis 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht

Wann ist eine Überprüfung möglich?

  • Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.

Welche Überprüfungen werden durchgeführt?

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen
  • Umweltverträglichkeit

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unserer Fachwerkstätte!

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Regelmäßige Services garantieren eine lange Betriebszeit

Unser geschultes Personal sowie eine moderne Werkstattausstattung garantiert für Ihren gesamten Fuhrpark eine lange und sichere Betriebs- und Nutzungszeit.

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